Wir wollen unsere Heimat Spreewald
NICHT
durch weitere Wildnis Schutz Gebiete VERLIEREN!

Satzung unserer Bürgerinitiative

Satzung der Bürgerinitiative „SpreeWald statt Wildnis“

Lübbenau Lehde, am 27.09.2022

 

§ 1 Name und Sitz

1. 1. Die Interessensgemeinschaft führt den Namen Bürgerinitiative „SpreeWald statt Wildnis “.
1. 2. Die BI hat ihren Sitz in Lübben.
2. 3. Logo Wald bleibt Wald- Spreewald statt Wildnis

 

§ 2 Zweck der Bürgerinitiative

Zweck der BI ist die Förderung eines umfassenden Naturschutzes, der traditionellen Landschaftspflege und Nutzung, sowie die Erhaltung dieser einmaligen Kulturlandschaft Spreewald für alle Einheimischen und Touristen, um dies alles in Einklang zu bringen.


1. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • den Schutz und Erhalt, sowie eine schonende forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des spreewaldtypischen Hochwaldes im Ober- und Unterspreewald.
  •  Verhinderung von weiteren Wildnisgebieten, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, die Erholungsfunktion sowie die biologische Vielfalt und Biodiversität aus unserer Sicht beeinträchtigen.
  • Übernahme der Landeswaldflächen im Ober- und Unterspreewald zur Gründung einer Bürgerstiftung.
  • den Erhalt und Pflege der Staugürtelfunktionstüchtigkeit für einen Wasserrückhalt in der Landschaft, sowie die Pflege und Entschlammung aller zu- und abfließenden Gewässer.
  • eine wirklichkeitsangepasste maximale Hochwassersicherheit durch permanente Gewässerpflege.
  • unabhängig sachverständige Ursachenforschung von Artenverschiebungen und Verlusten, z.B. bei Leitvogelarten wie Schwarz- und Weißstorch, sowie aller eingewanderter Arten.
  • Erreichung der EU Wasserrahmenrichtlinie durch konzertierte Pflege aller Spreewaldgewässer.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verfolgt durch:

  •  Information der Öffentlichkeit,
  • politische Einflussnahmen wie Unterschriftensammlungen, Eingaben, Petitionen.
  • ggf. Organisation von Demonstrationen und anderen öffentlichkeitswirksamen Aktionen.
  • Beteiligung in behördlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

3. Die BI verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

4. Die BI ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

 

§ 3 Mittelverwendung

1. Mittel der BI dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Aufwendungen, die dem Satzungsziel entsprechen (Fahrtkosten+Büroaufwendungen), können per Beschluss von Sprecherrat und Beirat veranlasst werden.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bürgerinitiative widersprechen begünstigt werden.


§ 4 Eintritt und Austritt der Mitglieder

1. Mitglied der BI „SpreeWald statt Wildnis“ kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt und ihren Wohn- bzw. Wirtschaftsraum im Bereich des derzeitigen Biosphärenreservates „Spreewald“ hat.

2. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in die BI. -> lt. Gründungspapier
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus der BI. -> lt. Gründungspapier
4. Der Jahresbetrag beträgt derzeit 25,00€. Spenden sind jederzeit willkommen, können jedoch nicht quittiert werden.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht sowie das Recht, in der Mitgliederversammlung dem Sprecherrat und dem Beirat Anträge zu unterbreiten.
2. Diese Anträge können über alle Medien mindestens drei Tage zuvor eingereicht werden.
3. Alle Mitglieder sollen sich verpflichtet fühlen, dem Sprecher-bzw. Beirat jeden Wechsel des Wohnsitzes, bei juristischen Personen zudem auch den Wechsel des oder der gesetzlichen Vertreter sowie der Kontaktdaten anzuzeigen.
4. Es kann eine Mitgliedsbeitrag erhoben werden. Über seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigen Mitglieder und legt sie in einer Geschäftsordnung per Beschluss fest.

 

§ 6 Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind
1. der Sprecherrat,
2. der Beirat,
3. die Mitgliederversammlung.

 

§ 7 Sprecherrat

1. Der Sprecherrat besteht aus mindestens drei, maximal fünf Personen.
2. Je zwei Sprecherratsmitglieder vertreten gemeinsam.
3. Der Sprecherrat wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Sprecherrats im Amt.
3. Das Amt eines Mitglieds des Sprecherrats endet mit seinem Ausscheiden aus der BI, ggf. wird ein Mitglied des Beirates nachkooptiert.

 

§ 8 Beirat

Der Beirat ist ein beratendes und neben der Mitgliederversammlung abstimmungsberechtigtes Gremium. Er setzt sich aus allen Nutzergruppen des Spreewaldes zusammen. Sie sind möglichst mit je fünf Vertretern zu besetzen, die sich gegenseitig informieren.

 

Diese sind:

  • Beirat
  • Gastronomie/Hotelerie
  • Beirat Jugend
  • Beirat Jagd/Forst
  • Beirat Fischerei/Angelfischerei
  • Beirat Landwirtschaft/Wasserwirtschaft
  • Beirat Kahnfährleute
  • Beirat Paddelbootverleih
  • Tourismus

 

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der BI „SpreeWald statt Wildnis“ und beschließt alle wesentlichen BI Angelegenheiten.
1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich zu berufen, möglichst im ersten Quartal eines jeden Jahres.
2. Der Sprecherrat/Beirat hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn zwei Drittel der Mitglieder dies chriftlich, via Mail und andern Messangerdiensten unter Angabe der Gründe fordern.
3. In der jährlichen Mitgliederversammlung werden Sprecherrat und Beirat einen Jahresbericht zur Tätigkeit und eine Abrechnung vorlegen. Über die Entlastung des Sprecherrates und des Beirates beschließt die Mitgliederversammlung-
4. Die Ladung der Mitglieder hat zwei Wochen zuvor via Mail oder Messangerdienst zu erfolgen und gilt somit als verbindlich.
5. Sprecherrats-, und Beiratssitzungen bedürfen keiner Ladungsfristen und werden optional anberaumt.


§ 10 Beschlussfähigkeit

Alle Gremien sind jeweils mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

§ 11 Niederschrift und Protokoll

1. Über die in jeder Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift durch ein zuvor beauftragtes Mitglied aufzunehmen.
2. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

 

§ 12 Auflösung der BI „SpreeWald statt Wildnis“

1. Die BI kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
2. Die Liquidation erfolgt durch den derzeit amtierenden Sprecher-und Beirat in einfacher Mehrheit der Anwesenden.
3. Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung der BI oder bei Wegfall der Vereinsziele der “Spreewälder Kulturstiftung“, Schloße 1 in 03096 Burg OT.

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